Unsere Werbung
Als Freiberufler verkörpert ein Rechtsanwalt einen Status, der in besonderem Maße von Seriösität und Vertrauen geprägt sein muss. Aus diesem Grunde war es früher generell unzulässig, für die eigenen Anwaltsdienstleistungen zu werben. Ein Anwalt sollte es aus Sicht des Gesetzgebers und der Rechtsprechung „nicht nötig haben“, mittels Werbemaßnahmen auf sich aufmerksam zu machen.
Diese Regeln für die Werbung haben sich geändert und wie man sieht, nehmen wir unseren Beruf ernst und verstehen es gleichzeitig, dem Alltag in der Kanzlei mit Energie und Freude an der Sache zu begegnen.