Schadenersatz/Schmerzensgeld

Ihr Eigentum ist verletzt worden durch einen anderen? – Sie haben einen Anspruch auf Ersatz sämtlicher Nachteile, die Sie dadurch erleiden. Sie wurden sogar in Ihrer Gesundheit beschädigt, also verletzt? Dann haben Sie einen Schmerzensgeldanspruch, dessen Höhe sich nach dem richtet, was die Rechtsprechung als angemessen ansieht. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise Sie benötigen und was Sie erstattet bekommen.
Manchmal besteht auch von einer der beiden Seiten der Wunsch nach Änderung der Arbeitsbedingungen: anderes Gehalt, andere tarifliche Eingruppierung, anderer Einsatzort, andere Schichten, Altersteilzeit, Berücksichtigung von Behinderungen, Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit… die Liste ist unendlich.

Solche Konflikte können schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Im Bedarfsfall helfen wir, Rechte zu vertreten und notfalls auch vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht durch zusetzen.

Damit erschöpft sich aber nicht unsere Tätigkeit in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Zusätzlich bieten wir umfangreiche Beratung an, um Konflikte zwischen den Arbeitsvertragsparteien schon im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten beizulegen oder entscheidend zu entschärfen.

Ein weiterer Schwerpunkt neben dieser Beratungstätigkeit ist bei uns die Ausgestaltung von individuellen Arbeitsverträgen oder die Überprüfung solcher auf ihre Rechtmäßigkeit hin.

Das moderne Arbeitsrecht ist so weitläufig und teilweise schwierig ausgestaltet, dass es bei seiner Anwendung Spezialisten benötigt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.