Wohnungseigentum

Sie sind Wohnungseigentümer oder Verwalter!

Immer wieder treten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft Streitfragen über spezielle Probleme des Wohnungseigentums, aber auch über allgemeine Probleme des menschlichen Miteinanders innerhalb dieser fest verbundenen Gemeinschaft auf. Diese Probleme lassen sich kaum außergerichtlich oder gar einvernehmlich lösen; eine Mehrheitsentscheidung im Rahmen der Eigentümerversammlung führt indessen noch weniger zu für alle Beteiligte annehmbaren Ergebnissen. Nicht selten verstoßen solche Mehrheitsentscheidungen sogar gegen geltendes Recht.

Wir prüfen deshalb für Sie sämtliche in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen und vertreten Sie vor Gericht. Aber Vorsicht! Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden automatisch einen Monat nach der Versammlung rechtskräftig. Dann ist eine gerichtliche Überprüfung und Abänderung nur noch in engen Grenzen möglich.

Wenn Sie also Zweifel daran haben ob das, was Ihre Miteigentümer beschlossen haben, wirklich rechtens ist, wenden Sie sich in einem solchen Fall möglichst schnell an uns. Noch besser ist es, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, sobald Ihnen der Inhalt der nächsten Eigentümerversammlung bekannt ist.

Als Verwalter sollten Sie in Zweifelsfragen nicht zögern, uns anzusprechen, bevor Sie die Miteigentümer zur nächsten Versammlung einladen.