Ihr Verkehrsrecht in Wedel
Helmpflicht auf dem E-Bike ?
Während in der Presse groß bekannt gemacht wurde, dass einen Fahrradfahrer kein Mitverschulden trifft, wenn er sich eine Verletzung zuzieht, weil er bei einem Unfall mit dem Fahrrad keinen Helm trägt. Anders entscheidet das LG Bonn mit Teilurteil vom 11.12.2014, Az. 18 O 388/12. Danach besteht sehr wohl eine Helmpflicht für Fahrer von sog. „Speed-Pedelec“, also E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von über 20 km erreichen. Hier erreichte der Radler eine Unfallgeschwindigkeit von 35 bis 40 km. Das Gericht entschied auf ein Mitverschulden von 50%, für die Verletzung, die der Radler sich selbst zugezogen hat.
Schmerzensgeld bei Unfalltod naher Angehöriger
BGH hat mit Urteil vom 27.01.2015, Az. VI ZR 548/12, entschieden, dass ein naher Angehöriger auch ein Schmerzensgeld für den Schockschaden erhält, wenn er mit ansehen muss, wie ein naher Angehöriger bei einem Unfall verstirbt. Unabhängig von einem eigenen Unfallschaden wird hierfür ein immaterieller Schaden zugestanden.
Schneeglatte Verkehrsfläche
Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 24.11.2014, Az. I-6 U 92/12, genügt es nicht, eine eis- und schneeglatte Verkehrsfläche mit Hobelspänen zu bestreuen. Da Hobelspäne keine abstumpfende Wirkung entfalten, erfüllt der Bestreuer damit nicht die Räum- und Streupflicht.
„Rollenlassen“ eines Fahrrades ist Fahrradfahren
Der alkoholisierte Radfahrer (2,41 Promille) behauptete, ein Sitzen auf dem Rad ohne Betätigung der Pedale sei kein „Führen des Fahrrads“. Somit sei er auch nicht alkoholisiert Fahrrad gefahren. Der VGH München sah dies mit Beschluss vom 17.11.2014, Az. 11 ZB 14.1755, anders und entzog den Führerschein.