Ihr Mietrecht in Wedel
Verteilungsschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Hat der Vermieter im Mietvertrag eine Klausel vorgesehen, wonach der Umlageschlüssel für die Verteilung der Betriebskosten mit der ersten Abrechnung festgelegt werden darf, so ist diese Klausel wirksam gemäß BGH Urteil vom 05.11.2014, Az. VIII ZR 257/13.
Mietkautionssparbuch
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 09.06.2015, Az.: VIII ZR 324/14 bestätigt, dass es sich bei dem Bankkonto , auf welchem der Vermieter die Kaution verwahrt um ein als Mietkautionskonto ausgewiesenes Sonderkonto handeln muss. Er hat diese Rechtsprechung dabei auch auf das Kautionssparbuch ausgedehnt. Auch dieses muss als Sonderkonto gekennzeichnet sein. Die Einzahlung des Vermieters auf ein normales Sparbuch stellt keine gesetzeskonforme Anlage im Sinne des § 551 BGB dar. Das hat zur Folge, dass der Mieter geschuldete Zahlungen solange zurückbehalten kann, bis der Vermieter die Mietsicherheit gesetzeskonform angelegt hat.
Vorgetäuschter Eigenbedarf / Räumungsvergleich
Nach der Entscheidung des BGH vom 10.06.2015, Az: VIII ZR 99/14 kann auch ein Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter bestehen, wenn dieser den Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat, sich die Parteien allerdings auf einen Räumungsvergleich geeinigt haben. Durch den Räumungsvergleich verliert der Mieter seine Schadenersatzansprüche nicht, es sei denn er hat in dem Vergleich ausdrücklich auf Ansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs verzichtet.
Die Profimusikerin
Das Musizieren in Mietwohnungen führt regelmäßig zu Streit. Das allerdings auch laut Mietvertrag erlaubtes Musizieren zu Problemen führen kann, zeigt eine Entscheidung des LG Saarbrücken vom 17.07.2015, Az.: 10 S 203/14. Dort hatte eine Profimusikerin musiziert, dieses war ihr vom Vermieter erlaubt worden. Sie wurde hierbei allerdings durch Nachbarn gestört, weil diese Wohngeräusche verursachten. Hier hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass die Mieterin nicht erwarten kann, dass die Nachbarn im Wohnhaus sich ihrem Wohnverhalten entsprechend einrichten und nicht ihrerseits das Musikspiel durch normale Wohngeräusche stören.