Ihr Erbrecht in Wedel

Wer bestimmt den Bestattungsort?

Grund­sät­zlich dür­fen diejeni­gen, denen das Recht der Toten­für­sorge zusteht, auch die let­zte Ruh­estätte bes­tim­men. Anders ist es, wenn der Erblasser selbst diesen bes­timmt. Dann geht der Erblasser­wille vor, so Urteil vom 24.07.2014 des Landgericht Lübeck Akten­ze­ichen 14 S 194/13.

Der Wille sollte in einem Tes­ta­ment fest­ge­hal­ten wer­den, damit er auch nachgewiesen wer­den kann. Im Zweifel ist sogar eine Umbet­tung erforder­lich.

Nachlassverzeichnis

Ist jemand in einem Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt, hat er gemäß § 2214 | BGB die Pflicht, „unverzüglich“, somit ohne schuldhaftes Zögern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und jedem Erben unaufgefordert zuzuleiten. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, aus seinem Amt entlassen zu werden und Kosten hierfür zu tragen.