Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht treten viele Rechtsfragen auf. Der schlimmste Fall ist der, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Da gilt es schnell zu handeln. Die Kündigung ist automatisch wirksam, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Dies gilt für den einfachen Arbeiter wie den leitenden Angestellten. Ein falsches Gerücht hat sich etabliert, dass jede Kündigung mit einer Abfindung verbunden ist. Eine Abfindung gibt es nur bei unwirksamen Kündigungen. Die Höhe hängt von der Verhandlung ab. Lassen Sie sich hierbei vertreten!
Auf Arbeitgeberseite ist zu berücksichtigen: kein Arbeitgeber kündigt gern. Leider gibt es wirtschaftliche Notsituationen oder betriebliche Umstrukturierungen (Betriebsübergänge, Verschmelzungen/ Fusionen), die Veränderungen erfordern. Natürlich gibt es auch Mitarbeiter, von denen man sich aus anderen Gründen trennen will. An eine wirksame Kündigung sind sehr hohe Voraussetzungen gebunden, die sehr sorgfältig, allerdings auch zeitnah umgesetzt werden müssen.