Ihr Erbrecht in Wedel
Wer bestimmt den Bestattungsort?
Grundsätzlich dürfen diejenigen, denen das Recht der Totenfürsorge zusteht, auch die letzte Ruhestätte bestimmen. Anders ist es, wenn der Erblasser selbst diesen bestimmt. Dann geht der Erblasserwille vor, so Urteil vom 24.07.2014 des Landgericht Lübeck Aktenzeichen 14 S 194/13.
Der Wille sollte in einem Testament festgehalten werden, damit er auch nachgewiesen werden kann. Im Zweifel ist sogar eine Umbettung erforderlich.
Nachlassverzeichnis
Ist jemand in einem Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt, hat er gemäß § 2214 | BGB die Pflicht, „unverzüglich“, somit ohne schuldhaftes Zögern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und jedem Erben unaufgefordert zuzuleiten. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, aus seinem Amt entlassen zu werden und Kosten hierfür zu tragen.