Ihr Familienrecht in Wedel

Nachträgliche Änderung eines Ehevertrages aufgrund Änderung der Rechtslage

Der BGH entschied mit Urteil vom 18.02.2015 – Az.: XII ZR 80/13 -, dass die Neueinführung des § 1578b BGB eine Änderung von Eheverträgen ermöglicht. Im genannten Paragraphen wurde erstmalig gesetzlich festgelegt, dass Unterhaltsansprüche von Ehegatten befristet werden dürfen. Im hier vorliegenden Fall hatten die Eheleute einen unbefristeten Unterhaltsanspruch im Ehevertrag geregelt. Dies durfte durch die neue Rechtslage durch Einführung des § 1578 BGB jetzt geändert werden.

 

Mitwirkungspflicht bei Umgang

Lebt ein Kind nach der Trennung bei einem Elternteil, so hat der andere Elternteil ein Umgangsrecht. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Umgang stattfinden zu lassen.

Im Beschluss des OLG Saarbrücken vom 29.10.2014 wurde diese ständige Rechtssprechung bekräftigt. Das minderjährige Kind lebte bei der Mutter. Der Vater hatte ein tituliertes Umgangsrecht. Das minderjährige Mädchen wollte jedoch nicht zum Vater. Die Mutter trug vor, sie habe der Tochter sogar angeboten, wenn es nicht zum Vater ginge, hätte es Tischtennisverbot. Das Gericht hielt diese Maßnahme nicht für ausreichend. Vielmehr hätte die Mutter dem Kind auch verbieten müssen, bei weiterer Umgangsverweigerung das Pferd täglich zu reiten.

Unterstützt der verpflichtete Elternteil den Umgang nicht ausreichend, können hier Ordnungsgeld und Ordnungshaft drohen.

Auskunftsanspruch für die Berechnung des Unterhalts

Der BGH bestätigt mit seinem Beschluss vom 22.10.2014 Aktenzeichen XII ZB 285/13, dass teilweise Auskünfte nicht genügen. Ein Ehepartner muss, um seinen Unterhalt berechnen zu können, voll umfassende Auskünfte über die Einkunftssituation des Unterhaltsschuldners haben.

„Bundesverfassungsgericht schützt untreue Frauen“

ist das Zitat von Hans Otto Burschel in einem Kommentar einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2015, Az. 1 BVR 472/14.

Ein Mann hatte erfolgreich die Vaterschaft für ein Kind angefochten, von dem er zunächst jahrelang geglaubt hatte, er sei der biologische Vater. Er hatte deshalb auch Unterhaltsbeträge an die Mutter gezahlt. Diese wollte er jetzt vom richtigen Vater ersetzt haben, doch kannte er diesen nicht.

Er verklagte die Mutter, die es wissen sollte, auf Auskunft bezüglich des leiblichen Vaters. Der BGH gab dieser Klage statt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil jetzt in höchster Instanz aufgehoben. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Privat- und Intimsphäre der Mutter stünden über dem Recht des Mannes auf Auskunft. Sie muss keine Auskunft darüber geben, mit wem sie Imtimverkehr hatte.

Die Entscheidung dürfte überraschend sein und für den zahlenden Nichtvater auch nicht nachvollziehbar.

Elternunterhalt

Der Selbstbehalt für das zum Unterhalt verpflichtete Kind wird zum 01.01.2015 von 1.600,00 Euro auf 1.800,00 Euro, für dessen Ehegatte von 1.280,00 Euro auf 1.440,00 Euro erhöht. Damit erhöht sich der Familienselbstbehalt von 2.880,00 Euro auf 3.240,00 Euro.

Übertragung des Sorgerechts für ein Kind wegen „Zerstrittenheit“ der Eltern

Das OLG Saarbrücken entscheidet mit Beschluss vom 08.09.2014 Aktenzeichen 6 UF 70/14, dass das Sorgerecht auf einen der beiden Elternteile übertragen werden kann, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie gemeinsam keine ausreichende Entscheidungsfähigkeit besitzen. Das Gericht formuliert es so:

„Die gemeinsame Sorge läuft dem Kindeswohl regelmäßig zuwider, wenn es evident an einer tragfähigen sozialen Beziehung der Eltern und selbst an einem Mindestmaß an Übereinstimmung der Eltern fehlt.“

Rückgewähr von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheidung?

 

Beim Scheitern einer Ehe ist das gesamte Umfeld betroffen. Nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Schwiegereltern fühlen sich in Mitleidenschaft gezogen. Letztere haben jahrelang das Schwiegerkind als zur Familie gehörig betrachtet. Wenn sie dabei Schenkungen an die Schwiegerkinder machten, fragt sich, ob diese zurückverlangt werden können, wenn die Eheleute getrennt sind und geschieden werden ?

Der BGH hat mit Beschluss vom 03.12.2014, Az. XII ZB 181/13 dazu differenziert entschieden. Schwiegereltern können Schenkungen nicht automatisch nach Scheitern der Ehe zurückverlangen. Dies ist nur ausnahmsweise möglich und wenn „der Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage für die Schenkung“ gewesen ist. Es muss den Schwiegereltern unzumutbar sein, an der Schenkung festgehalten zu werden. Danach sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden sein. Es ist der Einzelfall zu betrachten. Für Schenkungen von Schwiegereltern an Schwiegerkinder dürfte bei Scheidung jedoch häufig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen.

Kindesunterhalt, wenn das Kind im Wechsel bei beiden Eltern lebt?

Der BGH befasste sich im dem Beschluss vom 05.11.2014 Aktenzeichen XII ZB 599/13 mit dem Fall, dass ein Kind bei beiden Eltern lebt und der Frage, ob die Unterhaltspflicht der Eltern dann entfällt. Er kam zu dem Ergebnis, dass beide Elternteile dann unterhaltspflichtig sind im Verhältnis ihres bereinigten Einkommens.

Die Regelung für das sogenannte Wechselmodell gilt jedoch nur, wenn das Kind wirklich genau im gleichen Umfang bei beiden Eltern lebt. Hier lebte das Kind zu 43% beim Vater und 57% bei der Mutter. Damit war ein Wechselmodell nicht möglich.

Gesteigerte Unterhaltspflicht trotz Vollzeittätigkeit?

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 24.09.2014 Aktenzeichen XII ZB 111/13 entschieden, dass ein Kindesunterhaltsanspruch auch dann besteht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil mit einer Vollzeitbeschäftigung nicht genug verdient. Der BGH sagt, dass gegenüber minderjährigen Kindern eine „gesteigerte Unterhaltspflicht“ (Erwerbsobliegenheit) beseht. Damit muss das Elternteil in einem Umfang von sogar 48-Wochen-Stunden arbeiten, um genügend zu verdienen. Er ist zur Aufnahme von Aushilfs- und Gelegenheitstätigkeiten verpflichtet, unter umständen sogar zu einem Orts- und Berufswechsel.